OLG Celle - Beschluss vom 31.01.2003
4 W 15/03
Normen:
WEG § 13 Abs. 1 § 14 Nr. 1 § 15 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)409a-b
NZM 2003, 242
OLGReport-Celle 2003, 223
WuM 2003, 161
ZMR 2003, 440

Zulässiger Beschluss der Wohnungseigentümer über zukünftige Beschränkung der Haustierhaltung; keine Ausnahme im Falle eines Rudelhundes

OLG Celle, Beschluss vom 31.01.2003 - Aktenzeichen 4 W 15/03

DRsp Nr. 2003/16272

Zulässiger Beschluss der Wohnungseigentümer über zukünftige Beschränkung der Haustierhaltung; keine Ausnahme im Falle eines Rudelhundes

1. Eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft für die Zukunft beschlossene Beschränkung der Haustierhaltung auf eine Katze bzw. einen Hund pro Wohneinheit ist wirksam. 2. Der Eigentümer zweier Rudelhunde (Huskies), die als Einzeltiere nicht artgerecht gehalten werden können, kann sich nicht darauf berufen, unter dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes müsse ihm nach dem Tod eines der Tiere die Haltung eines neuen Tieres gestattet werden.

Normenkette:

WEG § 13 Abs. 1 § 14 Nr. 1 § 15 Abs. 2 ;
Fundstellen
DRsp I(152)409a-b
NZM 2003, 242
OLGReport-Celle 2003, 223
WuM 2003, 161
ZMR 2003, 440