I.
Der Antragsteller ist Eigentümer einer Erdgeschosswohnung der Wohnungseigentumsanlage "K" in Krefeld, die aus mehreren Gebäuden mit insgesamt 119 Wohneinheiten besteht.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Auseinandersetzungen über die Zulässigkeit von Außenrolläden.
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