LG Essen, vom 19.06.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 15/02
AG Hattingen 8 II 20/01 WEG,
Zum Begriff des werdenden Wohnungseigentümers
OLG Hamm, Beschluss vom 03.12.2002 - Aktenzeichen 15 W 340/02
DRsp Nr. 2003/5955
Zum Begriff des werdenden Wohnungseigentümers
1. Der Begriff des werdenden Wohnungseigentümers setzt unabdingbar voraus, daß - neben der Sicherung des Erwerbs durch Eintragung einer Vormerkung - der Besitz und die Nutzungen auf den Erwerber des einzelnen Wohnungseigentums übergegangen sind.2. Der Abnahmeverweigerung des einzelnen Erwerbers können die übrigen (werdenden) Wohnungseigentümer auch unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242BGB) nicht entgegenhalten, der von ihm geschlossene schuldrechtliche Erwerbsvertrag sei unter Berücksichtigung der Vorschriften der MaBV vollzugsfähig.