OLG Hamm - Beschluss vom 03.12.2002
15 W 340/02
Normen:
WEG § 1 ; WEG § 16 ; BGB § 242 ;
Fundstellen:
FGPrax 2003, 111
OLGReport-Hamm 2003, 193
ZMR 2003, 776
ZfIR 2004, 38
Vorinstanzen:
LG Essen, vom 19.06.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 15/02
AG Hattingen 8 II 20/01 WEG,

Zum Begriff des werdenden Wohnungseigentümers

OLG Hamm, Beschluss vom 03.12.2002 - Aktenzeichen 15 W 340/02

DRsp Nr. 2003/5955

Zum Begriff des werdenden Wohnungseigentümers

1. Der Begriff des werdenden Wohnungseigentümers setzt unabdingbar voraus, daß - neben der Sicherung des Erwerbs durch Eintragung einer Vormerkung - der Besitz und die Nutzungen auf den Erwerber des einzelnen Wohnungseigentums übergegangen sind. 2. Der Abnahmeverweigerung des einzelnen Erwerbers können die übrigen (werdenden) Wohnungseigentümer auch unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht entgegenhalten, der von ihm geschlossene schuldrechtliche Erwerbsvertrag sei unter Berücksichtigung der Vorschriften der MaBV vollzugsfähig.

Normenkette:

WEG § 1 ; WEG § 16 ; BGB § 242 ;

Entscheidungsgründe:

I.