Der Antragsteller hat vor dem Amtsgericht beantragt, die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 08.11.2001 zu Tagesordnungspunkt 2 und zu Tagesordnungspunkt 5 für ungültig zu erklären. Durch Beschluss vom 28.10.2002 hat das Amtsgericht den Antrag zurückgewiesen. In diesem Beschluss hat es den Geschäftswert auf 41.553,46 DM (21.245,95 EUR) bis zum 26.07.2002 und auf 292,96 DM (149,79 EUR) ab diesem Zeitpunkt festgesetzt.
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