Das zulässige Rechtsmittel bleibt ohne Erfolg. Das Landgericht hat die beklagte Stadt im Ergebnis zu Recht zur Zahlung der Miete für die Monate Mai bis Juli 2002 (3 x 4.039,21 EUR = 12.117,63 EUR nebst gestaffelter gesetzlicher Zinsen) verurteilt. Die Berufungsangriffe gestatten keine abweichende Entscheidung.
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