I.
Die Beteiligten zu 1 bis 4 sind Eigentümer der eingangs bezeichneten Wohnungseigentumsanlage, die von der Beteiligten zu 5 verwaltet wird.
In der Eigentümerversammlung vom 6.9.2001 haben die Eigentümer zu TOP 4 die Jahresabrechnung ( Gesamt- und Einzelabrechnungen ) für das Abrechnungsjahr 2000 beschlossen, zu TOP 5 der Verwalterin Entlastung für die gesamte Tätigkeit im Jahr 2000 erteilt und zu TOP 6 dem Verwaltungsbeirat Entlastung erteilt.
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