I.
Die Klägerin, eine Maklerfirma, verlangt von der Beklagten die Zahlung von Maklercourtage für den Nachweis bzw. die Vermittlung von Verträgen über das Gewerbeobjekt in der Ba. 16 in Hamburg. Zum einen macht sie einen Teilbetrag von DM 10.000,- wegen des Mietvertrages zwischen dem Beklagten und der Fa. B., hilfsweise wegen des späteren Mietvertrages zwischen der Beklagten und dem Insolvenzverwalter T., und zum anderen einen Teilbetrag von DM 70.000,- wegen des nachfolgenden Kaufvertrages zwischen der Beklagten und dem Insolvenzverwalter T. geltend.
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