I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Die Wohnungseigentümer faßten am 13.7.1998 zu Tagesordnungspunkt (TOP 3) mit der Überschrift "Wirtschaftsplan 1998. Hausgeldhöhe." folgenden Beschluß: "Der vorgelegte Wirtschaftsplan für das Jahr 1998 wird einstimmig beschlossen. Das Hausgeld wird an die neuen Sollbeträge ab 1.8.98 angepaßt."
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 1998 weist ein bisheriges Wohngeld der Antragsgegner von monatlich 1000 DM aus und ab 1.8.1998 ein solches von 977 DM.
Die Antragsteller machen für die Monate März bis einschließlich Juli 1998 Wohngeldvorauszahlungen von jeweils 1000 DM und für den Monat August 1998 eine Wohngeldvorauszahlung von 977 DM geltend.
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