Die Beklagten mieteten von den Klägern nach Besichtigung der Räumlichkeiten ein Reihenhaus in Bramsche. Mietbeginn war der 1. Februar 2001. Der monatlich zu zahlende Mietzins betrug zunächst 1.300,00 DM/ 664,68 EUR, ab dem 1. Februar 2003 1.335,00 DM/682,57 EUR. Hinzu kamen monatliche Vorauszahlungen für Nebenkosten in Höhe von 58,80 EUR. In § 1 des Mietvertrages heißt es:
Vermietet wird das Einfamilien-Reihenhaus ..... bestehend aus
4 Zimmern, Küche, Bad, WC, Flur, 2 Kellerräumen, 2 Pkw-Stellplätze.
Die Wohnung ist nicht möbliert.
Die Wohnfläche wird mit 126,45 qm vereinbart.
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