Die Antragsteller nehmen die Antragsgegnerin als ihre ehemalige, zum 31.12.1995 ausgeschiedene Verwalterin auf Zahlung in Anspruch. Nach der Teilungserklärung werden die einzelnen Häuser der Wohnungseigentumsanlage kostenmäßig getrennt geführt und abgerechnet. Hinsichtlich der Innengemeinschaft betreffend das Haus "H...str. ...b" verlangen die Antragsteller von der Antragsgegnerin Zahlung von 8.578,31 DM nebst Zinsen, hinsichtlich der Innengemeinschaft betreffend das Haus "H...str. ...d" Zahlung von 6.355,98 DM nebst Zinsen und hinsichtlich der Innengemeinschaft betreffend das Haus "H...str. ...g" Zahlung von 17.436,59 DM nebst Zinsen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|