BayObLG - Beschluß vom 21.07.1994
2Z BR 47/94
Normen:
WEG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1 ;
Fundstellen:
WuM 1995, 59

Zur tatrichterlichen Feststellung, ob eine nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks vorliegt

BayObLG, Beschluß vom 21.07.1994 - Aktenzeichen 2Z BR 47/94

DRsp Nr. 1995/1269

Zur tatrichterlichen Feststellung, ob eine nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks vorliegt

»Ob eine Balkonverglasung ausnahmsweise nicht zu einer nachteiligen Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage führt, liegt weitgehend auf tatrichterlichem Gebiet.«

Normenkette:

WEG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage.

Der Antragsgegnerin gehört eine im 3. Stockwerk gelegene Wohnung; sie brachte an einer Außenwand ihres Balkons eine Windschutzscheibe an, die in einen dunkeleloxierten Rahmen gefaßt ist.

Die Antragsteller haben von der Antragsgegnerin die Beseitigung dieser Balkonverglasung verlangt. Das Amtsgericht hat mit Beschluß vom 15.10.1993 den Antrag abgewiesen. Das Landgericht hat die sofortige Beschwerde der Antragsteller am 22.3.1994 zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller.

II. Das Rechtsmittel ist nicht begründet.

1. Das Landgericht hat ausgeführt: