I. Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage.
Der Antragsgegnerin gehört eine im 3. Stockwerk gelegene Wohnung; sie brachte an einer Außenwand ihres Balkons eine Windschutzscheibe an, die in einen dunkeleloxierten Rahmen gefaßt ist.
Die Antragsteller haben von der Antragsgegnerin die Beseitigung dieser Balkonverglasung verlangt. Das Amtsgericht hat mit Beschluß vom 15.10.1993 den Antrag abgewiesen. Das Landgericht hat die sofortige Beschwerde der Antragsteller am 22.3.1994 zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller.
II. Das Rechtsmittel ist nicht begründet.
1. Das Landgericht hat ausgeführt:
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|