I.
Die Beteiligten sind die Miteigentümer der vorbezeichneten Wohnungs- und Teileigentumsanlage. Bauträger und teilender Eigentümer war der Beteiligte zu 21), der mit notariell beglaubigter Erklärung vom 14.03.1974 das vormals im Grundbuch von D. Blatt 0441 eingetragene Grundstück in 19 Miteigentumsanteile jeweils verbunden mit den Räumen in einem näher bezeichneten, zu errichtenden Wohnhaus sowie weiteren 20 Miteigentumsanteilen verbunden mit dem Sondereigentum an den Garagen Nr. 20 bis 39 des Aufteilungsplans aufteilte.
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