OLG Düsseldorf - Beschluss vom 02.04.2003
3 Wx 223/02
Normen:
WEG § 20 ; WEG § 23 Abs. 1 ; WEG § 28 Abs. 5 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2003, 430
ZMR 2003, 765
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 20.06.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 19 T 72/02
AG Neuss - 27c II 293/01 WEG,

Zur Wirksamkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümer-Dachgemeinschaft über Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.04.2003 - Aktenzeichen 3 Wx 223/02

DRsp Nr. 2003/7639

Zur Wirksamkeit von Beschlüssen einer "Wohnungseigentümer-Dachgemeinschaft" über Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne

Über Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne einzelner selbständiger Wohnungseigentümergemeinschaften kann eine aus allen Wohnungseigentümern dieser Gemeinschaften (Häuserblöcken) gebildete "Dachgemeinschaft" (Gesamtanlage) nicht wirksam beschließen.

Normenkette:

WEG § 20 ; WEG § 23 Abs. 1 ; WEG § 28 Abs. 5 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Beteiligten zu 1 und 2 sind die Mitglieder von Eigentümergemeinschaften in der Anlage "Wohnpark ..."; die Beteiligte zu 3 ist die Verwalterin.

Die Anlage wurde auf einem Grundstück errichtet, das ursprünglich im Grundbuch von ... - Amtsgericht Neuss - Band 85 Blatt ... verzeichnet war. Auf dem Grundstück wurden 27 Häuser errichtet, die mit den Buchstaben des Alphabets sowie dem Buchstaben "Ü" gekennzeichnet wurden.