Die Antragstellerin ist durch Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vom 15.05.2000 zu Tagesordnungspunkt 3 als Verwalterin abberufen worden, wogegen sie sich in dem vorliegenden Verfahren wendet. Die weitere Beteiligte ist in der gleichen Versammlung zur neuen Verwalterin bestellt worden. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die bei den Gerichtsakten befindliche Ablichtung des Versammlungsprotokolls (Bl. 77 ff d.A.) Bezug genommen.
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