I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
In der Eigentümerversammlung vom 2.4.1993 beschlossen die Wohnungseigentümer zu Tagesordnungspunkt 2 den Wirtschaftsplan 1993; in diesem sind Einnahmen und Ausgaben für Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von jeweils 6.000 DM eingeplant.
Der Antragsteller hat beantragt, den Eigentümerbeschluß hinsichtlich des Postens "Gerichts- und Anwaltskosten" für ungültig zu erklären. Außerdem hat er den Antrag gestellt:
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