BayObLG - Beschluß vom 26.07.1994
2Z BR 72/94
Normen:
FGG § 22 Abs. 2 ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 3 ;
Fundstellen:
WuM 1995, 65

Zustellung an einen Verwalter, der zugleich Wohnungseigentümer ist, in seiner Funktion als Verwalter

BayObLG, Beschluß vom 26.07.1994 - Aktenzeichen 2Z BR 72/94

DRsp Nr. 1995/1263

Zustellung an einen Verwalter, der zugleich Wohnungseigentümer ist, in seiner Funktion als Verwalter

»1. Hat das Landgericht die Erstbeschwerde wegen Fristversäumung als unzulässig verworfen, so hat über das erst im Rechtsbeschwerdeverfahren gestellte Gesuch um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist für die sofortige Beschwerde gegen den Beschluß des Amtsgericht das Rechtsbeschwerdegericht zu entscheiden. 2. In Wohnungseigentumssachen ist eine Zustellung an den Verwalter, der zugleich Wohnungseigentümer ist, als Zustellungsvertreter anderer Wohnungseigentümer nur dann wirksam, wenn für ihn eindeutig erkennbar ist, daß ihm auch in dieser Eigenschaft zugestellt werden soll.«

Normenkette:

FGG § 22 Abs. 2 ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 3 ;

Gründe:

I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.

In der Eigentümerversammlung vom 2.4.1993 beschlossen die Wohnungseigentümer zu Tagesordnungspunkt 2 den Wirtschaftsplan 1993; in diesem sind Einnahmen und Ausgaben für Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von jeweils 6.000 DM eingeplant.

Der Antragsteller hat beantragt, den Eigentümerbeschluß hinsichtlich des Postens "Gerichts- und Anwaltskosten" für ungültig zu erklären. Außerdem hat er den Antrag gestellt: