OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 27.11.1991 3 UF 38/91
Normen:
HausratsVO § 4 ;
Fundstellen:
FamRZ 1992, 695
Zuweisung der Ehewohnung gegen den Willen des Vermieters
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 27.11.1991 - Aktenzeichen 3 UF 38/91
DRsp Nr. 1995/2749
Zuweisung der Ehewohnung gegen den Willen des Vermieters
1. Der Gebrauch des Begriffes "soll" in § 4HausratsVO erlaubt auch die Zuweisung der Ehewohnung gegen den Willen des Vermieters.2. Eine solche Zuweisung kann nur erfolgen, wenn die Belange der Partei ausnahmsweise diejenigen des Vermieters überwiegen (hier bejaht wegen der Erblindung der Partei).