LG Köln - 04.01.1989 (30 T 209/88)
Die AntrSt. hatte im vorst. unter b. wiedergegebenen Fall den Eigentümerbeschluß nachträglich auch inhaltlich angegriffen. Daraufhin hatte das AG den Streitwert erneut auf 600 000,Ä DM festgesetzt. Mit Rücksicht auf [...]