BGH - Urteil vom 03.07.1996 (VIII ZR 278/95)
Der Kläger ist Eigentümer eines Wohnhauses, D. straße in B. -N. Der Beklagte zu 1 ist ein Gemeinnütziger Verein, dessen satzungsgemäße Aufgaben darin bestehen, Jugendliche und Heranwachsende aus zerrütteten [...]