Die Klägerin, Wohnungsvermieter der Beklagten, stellt folgenden Antrag:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die von ihnen auf dem Balkon der Wohnung im Obergeschoss rechts, 57072 siegen, Schützenstraße 37, installierte Satellitenanlage zu entfernen.
Die Beklagten beantragen
Klageabweisung.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Parteivorbringens wird auf den Akteninhalt sowie die nachfolgenden Entscheidungsgründe ergänzend Bezug genommen.
Die Klage ist nicht begründet.
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