Abrechnung über die Nebenkosten (Betriebskosten) bei Anfertigung mittels einer automatischen Einrichtung
LG Schwerin, Urteil vom 09.04.1999 - Aktenzeichen 6 S 472/97
DRsp Nr. 2004/1666
Abrechnung über die Nebenkosten (Betriebskosten) bei Anfertigung mittels einer automatischen Einrichtung
Ein Mieterhöhungsverlangen, das mit Hilfe einer elektronischen Textverarbeitungsanlage geschrieben wurde, ist nicht i.S. des § 8MHG "automatisch" gefertigt, wenn der Vermieter die Mietzinsberechnung für den jeweiligen Mieter individuell und zusätzlich erstellt hat.