OLG Brandenburg - Urteil vom 15.09.2000
7 U 105/00
Normen:
BGB § 535 § 537 § 571 ;
Fundstellen:
NZM 2001, 444

Eintritt des Erwerbers eines Grundstücks in mit dem Veräußerer geschlossene Gestattungsverträge über Breitbandkommunikationsverteilanlagen

OLG Brandenburg, Urteil vom 15.09.2000 - Aktenzeichen 7 U 105/00

DRsp Nr. 2005/13427

Eintritt des Erwerbers eines Grundstücks in mit dem Veräußerer geschlossene Gestattungsverträge über Breitbandkommunikationsverteilanlagen

Der Erwerber eines Grundstücks tritt nicht gem. § 571 BGB in mit dem Veräußerer als früherem Eigentümer geschlossene Gestattungsverträge über Breitbandkommunikationsverteilanlagen ein, da es sich nicht um Mietverträge handelt.

Normenkette:

BGB § 535 § 537 § 571 ;
Fundstellen
NZM 2001, 444