Eintritt des Erwerbers eines Grundstücks in mit dem Veräußerer geschlossene Gestattungsverträge über Breitbandkommunikationsverteilanlagen
OLG Brandenburg, Urteil vom 15.09.2000 - Aktenzeichen 7 U 105/00
DRsp Nr. 2005/13427
Eintritt des Erwerbers eines Grundstücks in mit dem Veräußerer geschlossene Gestattungsverträge über Breitbandkommunikationsverteilanlagen
Der Erwerber eines Grundstücks tritt nicht gem. § 571BGB in mit dem Veräußerer als früherem Eigentümer geschlossene Gestattungsverträge über Breitbandkommunikationsverteilanlagen ein, da es sich nicht um Mietverträge handelt.