LG Wuppertal - Beschluss vom 14.02.2000 (6 T 75/00)
I. Nach dem amtsgerichtlichen Beschluss vom 28. Dezember 1999 ist dem Beklagten rückwirkend Prozesskostenhilfe in Höhe von 200,- DM gewährt worden und haben die Parteien jeweils zur Hälfte die Kosten des Rechtsstreits [...]