VGH Bayern - Urteil vom 05.05.2011 (19 BV 09.2184)
I. Die Klage wird unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der [...]