Autor: Riedel |
Die Verwertung des Kraftfahrzeugs erfolgt wie bei anderen Pfandgegenständen auch. Der Versteigerungstermin ist nach §
Der Gerichtsvollzieher sollte, soweit dies vertretbar ist, den Versteigerungstermin so kurzfristig wie möglich bestimmen, da gerade bei Kraftfahrzeugen i.d.R. sehr hohe Lagerkosten anfallen. Es ist im Einzelfall durchaus sinnvoll, ihn darauf hinzuweisen.
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