Autor: Riedel |
Die Ansprüche des Schuldners aus dem Haftpflicht-, Teilkasko- und Kaskoversicherungsvertrag für seinen Pkw auf Rückvergütung wegen Unfallfreiheit und Rückzahlung bereits gezahlter Versicherungsprämien bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsvertrags unterliegen samt dem Recht zur Kündigung des Versicherungsvertrags der Pfändung nach § 829 ff. ZPO.
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