1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 22. Mai 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Hannover -
Die Beklagte wird verurteilt,
den beim Amtsgericht Köln - Hinterlegungsstelle - unter dem Aktenzeichen 81 HL 399/04 hinterlegten Betrag von 1.511.525,99 € abzüglich am 25. November 2008 gezahlter 100.923,21 €, am 2. Juli 2009 gezahlter 69.597,58 € und am 11. September 2009 gezahlter 73.857,15 € zuzüglich aufgelaufener Zinsen abzüglich der im Hinterlegungsverfahren entstandenen Kosten zugunsten der Klägerin freizugeben,
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