Der Schiedsspruch des aus den Schiedsrichtern doc. JUDr. Premysl R. CSc., doc. JUDr. Jan H., CSc., und Dr. Franz-Jörg S. bestehenden Schiedsgerichts vom 31. Januar 2008 - Rsp M-3/2006 - wird mit nachfolgendem Wortlaut für vollstreckbar erklärt:
Die beklagte Partei ist verpflichtet, der klagenden Partei die Summe von 129.062,90 € zu bezahlen als auch die Prozesskosten in der Höhe von 1.029,889,40 SKK inkl. MwSt. zu erstatten, alles innerhalb von 15 Tagen seit der Rechtskräftigkeit dieses Schiedsspruchs.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.
Der Verfahrenswert beträgt 129.062,90 €.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|