OLG Karlsruhe - Beschluss vom 05.03.2007
14 W 84/06
Normen:
bad.-württ. LPG § 11 ; ZPO § 719 § 888 ;
Fundstellen:
AfP 2007, 368
JurBüro 2007, 272
OLGReport-Karlsruhe 2007, 359
Vorinstanzen:
LG Offenburg, vom 08.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 111/06

Beseitigung der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Titels bei einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.03.2007 - Aktenzeichen 14 W 84/06

DRsp Nr. 2007/7190

Beseitigung der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Titels bei einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung

»1. Die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung beseitigt nicht die vorläufige Vollstreckbarkeit eines Titels (hier: einer im Wege der einstweiligen Verfügung ergangenen Anordnung zum Abdruck einer Gegendarstellung). Sie bewirkt vielmehr lediglich, daß die Vollstreckbarkeit nur für die Zukunft und nur so lange entfällt, bis sich der Einstellungsbeschluß erledigt hat. (Anschluß an BGHReport 2004, 987 f.). 2. Ein vor der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung erfolgter Verstoß gegen ein vorläufig vollstreckbar angeordnetes Handlungsgebot (hier: Abdruck einer Gegendarstellung) kann wieder geahndet werden, nachdem sich der Einstellungsbeschluß durch Rücknahme des gegen den Vollstreckungstitel gerichteten Rechtsmittels erledigt hat.«

Normenkette:

bad.-württ. LPG § 11 ; ZPO § 719 § 888 ;

Entscheidungsgründe:

I.