BayObLG - Beschluß vom 29.04.1998
1Z AR 20/98
Normen:
ZVG § 2, § 18 ;
Fundstellen:
JurBüro 1999, 438
KTS 1998, 624
Rpfleger 1998, 438
Vorinstanzen:
AG Fürth 4 K 94/98 ,

Bestellung des zuständigen Vollstreckungsgerichts vor Anordnung der Zwangsversteigerung für die gemeinsame Versteigerung mehrerer landwirtschaftlicher Grundstücke

BayObLG, Beschluß vom 29.04.1998 - Aktenzeichen 1Z AR 20/98

DRsp Nr. 1998/16270

Bestellung des zuständigen Vollstreckungsgerichts vor Anordnung der Zwangsversteigerung für die gemeinsame Versteigerung mehrerer landwirtschaftlicher Grundstücke

»Bestellung des zuständigen Vollstreckungsgerichts vor Anordnung der Zwangsversteigerung für die gemeinsame Versteigerung mehrerer landwirtschaftlicher Grundstücke, wenn diese zwar in verschiedenen bayerischen Oberlandesgerichtsbezirken, jedoch räumlich nicht weit von einander entfernt liegen und der Versteigerung eine Forderung gegen den Hofinhaber zugrunde liegt.«

Normenkette:

ZVG § 2, § 18 ;

Gründe:

I.