Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen die am 23. Februar 2011 im Grundbuch des Amtsgerichts Pfaffenhofen a. d. Ilm von Hettenshausen Bl. 1547 in der Dritten Abteilung unter lfd. Nr. xxx vorgenommenen Eintragung einer Zwangssicherungshypothek über 4.642,20 € zugunsten der Beteiligten zu 1 wird zurückgewiesen.
II.Der Beteiligte zu 2 hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der der Beteiligten zu 1 erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen.
III.Beschwerdewert: 4.642 €.
I.
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