Unter Zurückweisung im Übrigen wird auf die Beschwerde der Beteiligten das Amtsgericht Freising - Grundbuchamt - angewiesen, zu deren Gunsten gegen die am 22. März 2013 vorgenommene Eintragung einer Zwangssicherungshypothek zu 5.704,87 € für die WEG b. Freising, im Grundbuch des Amtsgerichts Freising von Neufahrn Bl. 5057, Dritte Abt., lfd. Nr. 7, einen Amtswiderspruch einzutragen.
II.Der Geschäftswert für die Beschwerde wird, soweit sie erfolglos ist, auf 3.000 € festgesetzt.
I.
Der Beteiligten gehört ein Wohnungseigentum.
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