I. Im Ausgangsverfahren klagte der Kläger, der aufgrund Ausbildungsvertrages vom 30.08.2006 beim Beklagten als Fachinformatiker in Ausbildung war und dessen Ausbildungsverhältnis im Februar 2007 beendet wurde, auf Erteilung von Lohnabrechnungen, Steuerkarten und Rentenversicherungsnachweisen.
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