OLG Düsseldorf, vom 05.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen I-16 W 40/06
LG Wuppertal, vom 20.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 1172/97
Festsetzung der Kosten für eine Bürgschaft
BGH, Beschluß vom 03.12.2007 - Aktenzeichen II ZB 8/07
DRsp Nr. 2008/1041
Festsetzung der Kosten für eine Bürgschaft
»Findet keine Zwangsvollstreckung statt, können die Kosten einer Avalbürgschaft, die geleistet wurde, um die Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil zu ermöglichen, nach §§ 103 ff. ZPO durch das Prozessgericht festgesetzt werden; eine Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts kommt nicht in Betracht.«
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