SchlHOLG - Urteil vom 26.01.2007
1 U 101/06
Normen:
BGB § 631 a.F. ; ZPO § 302 ;
Fundstellen:
BauR 2007, 1925
OLGReport-Schleswig 2007, 277
Vorinstanzen:
LG Kiel, vom 11.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 306/01

Heilung des Ausfalles richterlichen Entscheidungsermessens bei Erlass eines Vorbehaltsurteils - Zur Prüffähigkeit einer Architektenrechnung

SchlHOLG, Urteil vom 26.01.2007 - Aktenzeichen 1 U 101/06

DRsp Nr. 2007/7371

Heilung des Ausfalles richterlichen Entscheidungsermessens bei Erlass eines Vorbehaltsurteils - Zur Prüffähigkeit einer Architektenrechnung

»1. Der Ausfall des richterlichen Entscheidungsermessens bei Erlass eines Vorbehaltsurteils kann in der Berufungsinstanz geheilt werden. 2. Zur Prüffähigkeit einer Architektenhonorarrechnung.«

Normenkette:

BGB § 631 a.F. ; ZPO § 302 ;

Entscheidungsgründe:

A.

Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung von Architektenhonorar für den Neubau eines Kinder- und Jugendheimes und Wiederaufbau eines Stallgebäudes in Anspruch.

Die Beklagte ist Eigentümerin eines mit einem Wohnhaus und einem Stallgebäude bebauten Heimgrundstücks in A. Nachdem am 17. April 1999 das Wohnhaus komplett und das Stallgebäude teilweise niedergebrannt waren, kam es am 5. Juni 1999 zu einem ersten Kontakt zwischen den Parteien, der zu einer Beauftragung des Klägers und zu Bauanträgen vom 21. Juni 1999 für den Wiederaufbau des Stallgebäudes und vom 27. September 1999 für den Neubau eines Kinder- und Jugendheimes führte. Die Bauvorhaben wurden in Angriff genommen.