OLG Zweibrücken - Beschluss vom 01.07.2003
3 W 111/03
Normen:
ZPO § 724 Abs. 1 ; ZPO § 890 ;
Fundstellen:
OLGReport-Zweibrücken 2003, 410
Vorinstanzen:
LG Landau in der Pfalz - HK.O 74/00 - 23.04.2003,

Heilung des fehlerhaften Vollstreckungsakts durch nachträgliche Erwirkung der Vollstreckungsklausel

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.07.2003 - Aktenzeichen 3 W 111/03

DRsp Nr. 2003/9849

Heilung des fehlerhaften Vollstreckungsakts durch nachträgliche Erwirkung der Vollstreckungsklausel

»1. Ist ein Vollstreckungsakt (hier: Festsetzung eines Ordnungsgeldes gem. § 890 ZPO) wegen Fehlens der Vollstreckungsklausel mangelhaft, kann dieser Mangel im Beschwerdeverfahren durch nachträgliche Klauselerwirkung geheilt werden. 2. Die Höhe des Ordnungsgeldes darf nicht schematisch auf einen Bruchteil des Streitwertes des ursprünglichen Unterlassungsverfahrens bemessen werden (Anschluss an BGH, Urt. V. 30.09.1993 in NJW 1994, 45).«

Normenkette:

ZPO § 724 Abs. 1 ; ZPO § 890 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Kammer für Handelssachen des Landgerichts hat durch ihre Vorsitzende gegen den Schuldner wegen Zuwiderhandlungen gegen rechtskräftig ausgeurteilte Werbeverbote ein - im Vollstreckungstitel angedrohtes - Ordnungsgeld in Höhe von 5.000,- EURO festgesetzt. Dagegen richtet sich die sofortige Beschwerde des Schuldners mit dem Ziel einer Herabsetzung der Ordnungsgeldhöhe.

II.