Die am 5. Dezember 2008 beim Landgericht Hannover eingegangene sofortige Beschwerde der Beklagten vom 4. Dezember 2008 gegen den am 28. November 2008 zugestellten Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin der 19. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 24. November 2008 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 300 EUR festgesetzt.
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