I. Durch Teilanerkenntnisurteil des Landgerichts Köln vom 23.06.1995 - 90 O 61/95 - wurde die Klägerin in ihrer Eigenschaft als Kommandidistin der Fa. B. GmbH & Co. KG verurteilt, an die Beklagte "44.727,38 DM nebst Zinsen zu zahlen, jedoch nur in Höhe ihrer Kommanditeinlage (60.000,-DM), soweit diese Einlage noch nicht geleistet ist". Die Beklagte betreibt gegen die Klägerin aus diesem Urteil die Zwangsvollstreckung.
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