OLG Köln - Beschluß vom 29.12.1998 (6 W 19/98)
Die sofortige Beschwerde des Schuldners ist zulässig, aber nur teilweise begründet. Daß der Schuldner im April 1996 bei dem Besuch der Firma Geflügelhof S. in schuldhafter Weise gegen das gegen ihn mit Urteil vom 28. [...]