Unwirksame Gebührenklauseln in AGB der Banken; AGB der Geschäftsbank; Entgelt für Bearbeitung von Pfändungen; Fortfall der Wiederholungsgefahr
OLG Köln, Urteil vom 30.10.1998 - Aktenzeichen 6 U 87/98
DRsp Nr. 1999/3836
Unwirksame Gebührenklauseln in AGB der Banken; AGB der Geschäftsbank; Entgelt für Bearbeitung von Pfändungen; Fortfall der Wiederholungsgefahr
»1. Die Klauseln"Bearbeitung einer Pfändung eines Girokontos bis zu DM 75,00""Bearbeitung einer Pfändung eines Sparguthabens bis zu DM 75,00"in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Geschäftsbank sind gem. § 9 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1AGBG unwirksam.2. Die Gefahr erneuter Verwendung unzulässiger AGB-Klauseln kann grundsätzlich nur durch Abgabe einer gesicherten Unterlassungsverpflichtungserklärung gebannt werden; die Einführung neuer Klauseln beseitigt ohne Hinzutreten weiterer besonderer Umstände die Wiederholungsgefahr regelmäßig nicht.«
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