Die Antragstellerin hat mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 13.07.1998 gegen den Antragsgegner eine einstweilige Verfügung erwirkt. Dadurch ist ihm aufgegeben worden, ab 01.07.1998 an sie Trennungsunterhalt in monatlicher Höhe von 700,00 DM und für das minderjährige Kind der Parteien Unterhalt in monatlicher Höhe von 314,00 DM zu zahlen.
Nach am 02.06.1998 erfolgter Amtszustellung der einstweiligen Verfügung hat der Antragsgegner sinngemäß Widerspruch eingelegt.
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