Die Beteiligten zu 1) und 2) sind im Grundbuch des Amtsgerichts Leverkusen von B., Blatt 1316, in Erbengemeinschaft als Eigentümer des Grundstücks Gemarkung B., Flur 14, Flurstück 188, eingetragen. Es handelt sich um das von der Beteiligten zu 1) bewohnte Hausgrundstück F. - L. - Straße 10 in L.. In einem gerichtlichen Vergleich vor dem Landgericht Köln vom 15. Dezember 1994 - 7 O 139/94 - regelten die Beteiligten Einzelheiten der Erbauseinandersetzung. In dem Prozeßvergleich ist unter anderem bestimmt, daß die Beteiligte zu 1) das Alleineigentum an dem genannten Hausgrundstück übernehme. Der Verfahrensbevollmächtigte der Beteiligten zu 2) schloß in deren Namen als Vertreter ohne Vertretungsmacht mit der Beteiligten zu 1) am 19. August 1996 vor Notar H. E. in L. - UR-Nr. 1453/1996 - einen Vertrag betreffend die Übertragung des Hausgrundstücks auf die Beteiligte zu 1) zu Alleineigentum.
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