OLG Köln - Urteil vom 21.10.1998
13 U 40/97
Normen:
ZPO § 756 ;
Vorinstanzen:
LG Bonn, - Vorinstanzaktenzeichen 18 O 220/95

Mangelhafte Erfüllung einer als Vollstreckungsvoraussetzung titulierten Werkleistung

OLG Köln, Urteil vom 21.10.1998 - Aktenzeichen 13 U 40/97

DRsp Nr. 1999/3849

Mangelhafte Erfüllung einer als Vollstreckungsvoraussetzung titulierten Werkleistung

»1. Zur Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung ordnungsgemäßer Erfüllung der titulierten Zug-um-Zug-Voraussetzung. 2. Weist die zum Gegenstand einer Zug-um-Zug-Voraussetzung gemachte Werkleistung des Gläubigers erneut - wenn auch in geringerem Maße - die gleichen optischen Mängel auf, kann das mit der Feststellungklage befasste Gericht den Schuldner nicht darauf verweisen, sich mit einem Minderungsbetrag zu begnügen.«

Normenkette:

ZPO § 756 ;

Gründe:

Die zulässige Berufung führt in Abänderung des angefochtenen Urteils zur Abweisung der Klage in dem von dem Konkursverwalter der früheren Klägerin (im folgenden nur noch: Gemeinschuldnerin) zugunsten der Zessionarin, Frau M. P., fortgesetzten Rechtsstreit.