Die zulässige Berufung führt in Abänderung des angefochtenen Urteils zur Abweisung der Klage in dem von dem Konkursverwalter der früheren Klägerin (im folgenden nur noch: Gemeinschuldnerin) zugunsten der Zessionarin, Frau M. P., fortgesetzten Rechtsstreit.
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