I. Der Schuldner ist Miteigentümer des Grundstücks F.straße 17 in B.. Das Grundstück ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt. Der Miteigentumsanteil des Schuldners ist mit dem Sondereigentum an Räumen im Dachgeschoss des sogenannten Quergebäudes verbunden. Der Ausbau der Räume als Wohnung ist begonnen; die Arbeiten sind unterbrochen und nicht abgeschlossen. Das Wohnungseigentum ist belastet. Seine Zwangsversteigerung ist nach einer von dem Schuldner zu den Akten gegebenen Kreditauskunft beantragt.
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