Auf die Beschwerde der Bezirksrevisorin beim Landgericht Berlin wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 8. Juli 2010 aufgehoben.
Es verbleibt bei dem Beschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Landgerichts Berlin vom 23. Juli 2009.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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