LG Köln - 20.06.1995 (6 T 207/95) - DRsp Nr. 1997/2421
LG Köln, vom 20.06.1995 - Aktenzeichen 6 T 207/95
DRsp Nr. 1997/2421
Der Schuldner, der im Vermögensverzeichnis angibt, er werde von Bekannten oder Freunden unterstützt, ist verpflichtet anzugeben, von wem er Zuwendungen in welcher Höhe und für welchen Zeitraum er erhalten hat.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.