OLG München - Beschluß vom 29.12.1992 (14 W 305/92) - DRsp Nr. 1998/14728
OLG München, Beschluß vom 29.12.1992 - Aktenzeichen 14 W 305/92
DRsp Nr. 1998/14728
Auch wenn ein nach § 769ZPO erlassener Beschluß sozusagen "frei" abgeändert werden kann, ist es nicht angängig, den Beschluß ohne Antrag einer Partei von Amts wegen abzuändern.
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