OLG München - Beschluß vom 30.10.1992 (24 W 216/92) - DRsp Nr. 1998/14791
OLG München, Beschluß vom 30.10.1992 - Aktenzeichen 24 W 216/92
DRsp Nr. 1998/14791
»1. Beantragt der Schuldner, von der Zwangsversteigerung in mehrere Grundstücke die eigengenutzten (z.B. Wohnung, Geschäftsräume) auszunehmen, so kann, wenn die Einzelgebote die Gläubigerforderungen übersteigen, der sofortige Zuschlag im Versteigerungstermin (statt in einem besonderen Verkündungstermin) unzulässig sein.2. Wegen des schwerwiegenden Eingriffs in sein verfassungsrechtlich geschütztes Eigentum kann der Schuldner sich gegen eine unverhältnismäßige Verschleuderung seines Grundvermögens, aber auch dagegen wehren, daß in sein Eigentum stärker eingegriffen wird, als dies zur Wahrung der Interessen eines Geldforderungsgläubigers geboten ist. Die Eigentumsgarantie wirkt auch auf das Zwangsversteigerungsverfahren ein und gewährleistet einen effektiven Rechtsschutz sowie eine "faire Verfahrensführung" (Art. 14, 103 Abs. 3GG).
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