SchlHOLG - Urteil vom 06.07.2007
14 U 61/06
Normen:
BGB § 839a ; WertV § 21 Abs. 3 ;
Fundstellen:
MDR 2008, 25
OLGReport-Schleswig 2007, 802
Vorinstanzen:
LG Itzehoe, vom 08.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 335/05

Schadensersatz wegen fehlerhaftem Verkehrswertgutachten im Zwangsversteigerungsverfahren

SchlHOLG, Urteil vom 06.07.2007 - Aktenzeichen 14 U 61/06

DRsp Nr. 2007/18641

Schadensersatz wegen fehlerhaftem Verkehrswertgutachten im Zwangsversteigerungsverfahren

»Für die sachliche Richtigkeit eines Verkehrswertgutachtens im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens kommt es nur darauf an, ob der Verkehrswert richtig geschätzt worden ist, wobei Abweichungen von 12,5 % sich noch im tolerablen Rahmen halten. Die Feststellung von Baumängeln gehört nicht zur Sachverständigenpflicht, sie haben im Rahmen eines solchen Gutachtens nur Bedeutung für die Feststellung des Verkehrswertes, weshalb sich ein Ersteigerer insoweit nicht auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Gutachtens berufen oder verlassen kann.«

Normenkette:

BGB § 839a ; WertV § 21 Abs. 3 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger nimmt die Beklagte auf Schadensersatz in Höhe von 30.000,00 EUR wegen eines angeblich falschen Wertgutachtens in Anspruch.

Der Kläger ersteigerte ein Einfamilienhaus. Im Zuge des Zwangsversteigerungsverfahrens hatte die Beklagte als vom Amtsgericht beauftragte Sachverständige ein Wertgutachten über den Verkehrswert des Grundstücks erstattet. Sie ermittelte einen Verkehrswert in Höhe von 180.000,00 EUR, der vom Amtsgericht als Wert festgesetzt wurde. Der Kläger erhielt für ein Gebot in Höhe von 146.000,00 EUR den Zuschlag.