OLG München - Urteil vom 17.01.2007
7 U 2759/06
Normen:
BGB § 241 ; BGB § 276 Abs. 2 ; BGB § 278 ; BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 311 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DB 2007, 1136
OLGReport-München 2007, 597
Vorinstanzen:
LG München I, vom 03.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 35 O 17556/05

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung in privatrechtlichem Bieterverfahren durch Gebietskörperschaft unter Verletzung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgebots

OLG München, Urteil vom 17.01.2007 - Aktenzeichen 7 U 2759/06

DRsp Nr. 2007/7236

Schadensersatz wegen Pflichtverletzung in privatrechtlichem Bieterverfahren durch Gebietskörperschaft unter Verletzung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgebots

»1. Eröffnet eine Gebietskörperschaft zum Zwecke der Veräußerung eines zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigten Grundstücks ein privatrechtliches Bieterverfahren, so entsteht gegenüber den Bietern ein vorvertragliches Vertrauensverhältnis, das insbesondere Pflichten zur Gleichbehandlung, Transparenz des Verfahrens und gegenseitiger Rücksichtnahme erzeugt. 2. Diese Pflichten verletzt der Verkäufer, wenn er wesentliche Änderungen der Kaufbedingungen (hier: Abrücken vom festgesetzten Mindestpreis, deutlich verbesserte Möglichkeiten der baurechtlich zulässigen Nutzung, garantierte Altlastenfreiheit des Grundstücks) nur dem letztlich zum Zuge gekommenen Bieter bekannt gibt. 3. Gelingt einem dergestalt benachteiligten Bieter der Nachweis, dass ihm im Falle eines ordnungsgemäßen Abschlusses des Bieterverfahrens der Zuschlag hätte erteilt werden müssen, so kann er vom Verkäufer Schadensersatz im Umfang des Erfüllungsinteresses verlangen.«

Normenkette:

BGB § 241 ; BGB § 276 Abs. 2 ; BGB § 278 ; BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 311 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.