Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen die je zugunsten der XXX vorgenommene Eintragung
-einer Zwangssicherungshypothek in Höhe von 50.000 € zuzüglich Zinsen im Grundbuch des Amtsgerichts Freising von XXX Blatt XXX (Dritte Abteilung, lfd. Nr. X) am 27. Dezember 2016 sowie
-zweier Zwangssicherungshypotheken in Höhe von jeweils 25.000 € zuzüglich Zinsen im Grundbuch des Amtsgerichts Freising von XXX Blatt XXX (Dritte Abteilung, lfd. Nrn. X und X) je am 30. Dezember 2016
wird zurückgewiesen.
I.
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